Können Sie diese Honorare dem Schuldner in Rechnung stellen?

Anders als in einigen europäischen Nachbarländern ist es durch die französischen Gesetze untersagt, dass wir unsere Honorare privaten Schuldnern in Rechnung stellen (Artikel L111-8, Code des procédures civiles d'exécution). Deshalb fakturieren wir diese Honorare unseren Kunden.
Falls es sich bei Ihren Schuldnern um Geschäftskunden handelt, können wir in gewissen Fällen eine zusätzliche Entschädigung für Inkassokosten einfordern.

Posted in: 3. Fakturierung

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