Wir beantworten Ihre Fragen

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3. Fakturierung

An wen muss der Schuldner den Forderungsbetrag zahlen?

Ihr Schuldner muss die Zahlung über unsere gesicherte Website oder per Scheck, Zahlungsanweisung oder Überweisung an uns leisten.

Wann zahlen Sie die bei Ihnen eingegangenen Gelder an mich aus?

Nachdem ein Schuldner eine Zahlung an uns geleistet hat, erstellen wir die Kontoauszüge am Monatsende und übersenden Ihnen nach Abzug unserer Honorare sofort per Scheck oder Überweisung alle vereinnahmten Forderungen, auch wenn es sich um Teilzahlungen handelt (nach Eingang von 3 Teilzahlungen).

Der Schuldner hat seine Zahlung direkt an mich geschickt. Was muss ich tun?

Wenn der Schuldner seine Zahlung direkt an Sie leistet, müssen Sie uns dies sofort in Ihrem Kunden-Bereich oder per E-Mail melden, damit wir das gegen ihn eingeleitete Verfahren einstellen. Wir werden Ihnen dann am Monatsende unsere Honorarrechnung schicken, die Sie per Banküberweisung oder auf unserer gesicherten Zahlungs-Website an uns bezahlen.

Können Sie diese Honorare dem Schuldner in Rechnung stellen?

Anders als in einigen europäischen Nachbarländern ist es durch die französischen Gesetze untersagt, dass wir unsere Honorare privaten Schuldnern in Rechnung stellen (Artikel L111-8, Code des procédures civiles d'exécution). Deshalb fakturieren wir diese Honorare unseren Kunden.
Falls es sich bei Ihren Schuldnern um Geschäftskunden handelt, können wir in gewissen Fällen eine zusätzliche Entschädigung für Inkassokosten einfordern.

Wie berechnen Sie Ihre Honorare?

Wir berechnen unsere Honorare nur auf die Beträge, die aufgrund unserer Tätigkeit vereinnahmt wurden, und zu den Sätzen, die in unseren Inkassobedingungen angegeben sind. Bei Nichterfolg berechnen wir Ihnen keine Honorare.