Kann man Sie mit einem Inkassofall beauftragen, nachdem ein Urteil ergangen ist oder ein Gerichtsvollzieher tätig wurde?

Nein, wir übernehmen keine Inkassoaufträge nach einem Urteil oder nach dem Tätigwerden eines Gerichtsvollziehers und keine Inkassofälle, die bereits von einem anderen Inkassounternehmen bearbeitet wurden.

Posted in: 2. Der Inkassoauftrag

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