Kann ich für einen Ihnen erteilten Inkassoauftrag auch einen weiteren Inkassodienst beauftragen?

Nein, denn solange Sie uns mit der Bearbeitung eines Inkassofalls beauftragen, müssen Sie uns dessen vollständige Abwicklung überlassen und dürfen keinen Dritten hinzuziehen, der gleichzeitig wie wir tätig wird.

Posted in: 4. Bearbeitung der Inkassofälle

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