Wir beantworten Ihre Fragen

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4. Bearbeitung der Inkassofälle

Was passiert, wenn ich mit Ihren Diensten nicht zufrieden bin?

Wenn keine Zahlungen eingehen, können Sie den Inkassoauftrag per Einschreiben mit Rückschein zurückziehen und die Einstellung des Verfahrens sowie die Rücksendung der bei uns befindlichen Schriftstücke verlangen. In diesem Fall schulden Sie uns keinerlei Gebühren

Was passiert, wenn das Verfahren scheitert?

Wir stellen Ihnen eine Bescheinigung über den Forderungsausfall aus, damit Sie Ihre Forderung als Verlust verbuchen können.

Wie informieren Sie mich über Ihre Tätigkeit?

Außer im Kunden-Bereich, in dem Sie den Fortgang Ihrer Inkassofälle verfolgen können, schicken wir Ihnen jedes Mal, wenn wir schriftlich tätig werden, eine Mitteilung per E-Mail oder per Fax.

Kann ich für einen Ihnen erteilten Inkassoauftrag auch einen weiteren Inkassodienst beauftragen?

Nein, denn solange Sie uns mit der Bearbeitung eines Inkassofalls beauftragen, müssen Sie uns dessen vollständige Abwicklung überlassen und dürfen keinen Dritten hinzuziehen, der gleichzeitig wie wir tätig wird.