Wenn keine Zahlungen eingehen, können Sie den Inkassoauftrag per Einschreiben mit Rückschein zurückziehen und die Einstellung des Verfahrens sowie die Rücksendung der bei uns befindlichen Schriftstücke verlangen. In diesem Fall schulden Sie uns keinerlei Gebühren
Posted in: 4. Bearbeitung der Inkassofälle