Wir beantworten Ihre Fragen

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1. Wie funktioniert Inkasso?

In welchem Fall kann man sich an ein Inkassounternehmen wenden?

Damit Ihre Forderung an einen Inkassodienst wie uns übergeben werden kann, muss es sich um eine unbestrittene, liquide und fällige Forderung handeln, oder mit anderen Worten, sie muss dem Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung entsprechen und ihr Betrag muss genau festgelegt und ihr Fälligkeitsdatum überschritten sein.

Haben Sie jedes Mal Erfolg und wie lange dauert es?

Manche Inkassofälle werden innerhalb von 8 Tagen beigelegt, andere in ein, zwei oder drei Monaten, manchmal dauert es noch viel länger und gelegentlich gelingt es nie. Alles hängt von der Zahlungsfähigkeit des Schuldners, von den Nachweisen, die Sie besitzen, und von den notwendig werdenden Schritten ab.

Kann man Sie auch mit nur einem Inkassofall beauftragen?

Ja, es gibt keine Mindestzahl von Inkassoaufträgen und keine einzutreibenden Mindestbeträge.

Gibt es ein Risiko, dass ich die Kunden verliere, gegen die ein Inkassoverfahren eingeleitet wird?

Wir achten darauf, dass Ihre Kundenbeziehung bestehen bleibt, und bevorzugen soweit möglich den gütlichen Weg. Immerhin sollten Sie bedenken, dass ein Kunde, der Ihnen Geld schuldet, sich erst dann wieder an Sie wenden wird, um ein neues Geschäft mit Ihnen zu tätigen, wenn er seine Schuld beglichen hat.

Gibt es eine Verjährungsfrist für einen Forderungseinzug?

Die Verjährungsfrist einer Forderung hängt von der Art des Außenstands und vom Schuldner ab. Allerdings muss der Schuldner die Verjährung geltend machen. Deshalb können Sie Ihre Außenstände auch dann einfordern, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind.

Ab welchem Mindestbetrag übernehmen Sie einen Inkassofall?

Wir übernehmen alle Inkassofälle ab 15 € zu denselben Konditionen.